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Bankverbindung

Bank: Raiffeisenbank Micheldorf
Bankstelle Kirchdorf
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FN: 347765w

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen PEMAS GmbH / Jürgen Peneder

Geltung:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtlichen geschäftlichen Verkehr der PEMAS GmbH (Jürgen Peneder), selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Abweichende Bestimmungen eines Vertragspartners werden ausdrücklich nicht anerkannt und solchen Bestimmungen hiermit widersprochen.

Zustandekommen von Vereinbarungen:
Preisangaben der PEMAS GmbH (Jürgen Peneder) in Prospekten, auf Fahrzeugen, im Internet etc. sind freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Anbotslegung dar.

Alle gültigen Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen. Mitarbeiter der/des PEMAS GmbH/Jürgen Peneder sind nicht befugt Verträge oder Vereinbarungen welcher Art immer für die PEMAS GmbH/Jürgen Peneder abzuschließen oder Zahlungen entgegenzunehmen. Ein Auftrag an die PEMAS GmbH/Jürgen Peneder ermächtigt diese Unteraufträge zu erteilen sowie Probefahrten durchzuführen.

Zahlungsmodalitäten:
Rechnungen der PEMAS GmbH (Jürgen Peneder) sind prompt, das heißt spätestens binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig. Preise verstehen sich netto zuzüglich derzeit 20% MWSt..

Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem Basiszinssatz als vereinbart. Im Verzugsfall ist der Kunde bzw. Vertragspartner verpflichtet Mahnspesen, welche pro Mahnung mit € 30,– festgesetzt werden, sowie die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Forderungsbetreibung samt Rechtsanwaltskosten zu bezahlen

Der Kunde bzw. Vertragspartner ist nicht berechtigt Ansprüche welcher Art auch immer gegen seine Verpflichtung zur Bezahlung der Rechnung aufzurechnen und die Zahlung zurückzuhalten.

Die PEMAS GmbH/Jürgen Peneder ist jedenfalls (auch entgegen anderslautender Widmung) berechtigt Zahlungen zunächst auf die älteste Schuld und/oder zuerst auf Zinsen und kosten anzurechnen.

Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht:
Die PEMAS GmbH (Jürgen Peneder) behält sich ausdrücklich das Eigentum an allen gelieferten Waren bzw. Fahrzeugen bis zur vollständigen Bezahlung der aushaftenden Forderungen samt Nebenforderungen wie Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, Zinsen, Spesen etc. vor. Ebenso gilt ausdrücklich das Zurückbehaltungsrecht der PEMAS GmbH (Jürgen Peneder) an vom Kunden eingebrachten Fahrzeugen bzw. Fahrzeugteilen bis zur vollständigen Bezahlung der aushaftenden Forderungen im oben genannten Umfang vereinbart.

Gewährleistung und Schadenersatz:
Der Kunde bzw. Vertragspartner ist verpflichtet Mängel sofort nach Erhalt der Ware bzw. Übernahme des Fahrzeuges, spätestens aber 14 Tage nach Übernahme an die PEMAS GmbH (Jürgen Peneder) schriftlich zu melden. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

Gewährleistungsansprüche gegenüber der PEMAS GmbH (Jürgen Peneder) werden soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen bzw. beschränkt.

Ist der Kunde bzw. Vertragspartner Verbraucher im Sinne des KSchG so gilt die Gewährleistungsfrist gemäß den Bestimmungen des ABGB/KSchG. Bei Gebrauchtfahrzeugen wird die Gewährleistungsfrist soweit gesetzlich möglich auf 1 Jahr beschränkt.

Der Kunde bzw. Vertragspartner ist verpflichtet jeglichen Mangel sofort nach Erkennen der PEMAS GmbH (Jürgen Peneder) schriftlich anzuzeigen und der PEMAS GmbH (Jürgen Peneder) die Möglichkeit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist einzuräumen.

Von der Gewährleistung und von der Schadenersatzpflicht sind jedenfalls ausgeschlossen: Mängel, Schäden und Folgeschäden welche: aufgrund fehlerhafter Bedienung oder Nichtbeachtung von Wartungshinweisen entstanden sind; Mängel und Schäden (bzw. Folgeschäden) von Bestandteilen welche vom Kunden bzw. Vertragspartner der PEMAS GmbH (Jürgen Peneder) lediglich zum Einbau zur Verfügung gestellt wurden; Mängel und Schäden (bzw. Folgeschäden) welche aufgrund unsachgemäßer Benutzung, unsachgemäßer Eingriffe oder natürlicher Abnutzung und Verschleiß entstanden sind.

Allfällige Ansprüche aus Gewährleistung sind ausdrücklich nicht abtretbar.

Bei Fahrzeugteilen (sowie die zum Einbau dieser Teile erfolgten Arbeiten), welche für den Rennsport konzipiert wurden (inkl. Tuning), wird jegliche Gewährleistung und jegliche Schadenersatzpflicht auch für Folgeschäden ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde bzw. Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für derartige Teile eine behördliche Bewilligung nötig ist bzw. allenfalls nicht genehmigt wird und daher eine Verwendung im Straßenverkehr nicht zulässig sein kann! Ebenso wird auf die mögliche Notwendigkeit hingewiesen, dass die Haftpflichtversicherung zu ändern bzw. zu kontaktieren ist!

Die PEMAS GmbH/Jürgen Peneder leistet für gebrauchte Gegenstände/Fahrzeuge nur hinsichtlich der ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften Gewähr, soweit ein völliger Ausschluss der Gewährleistung gesetzlich nicht zusätzlich ist.

Eine Haftung der PEMAS GmbH (Jürgen Peneder) für Folgeschäden, entgangener Gewinn etc. wird, soweit gesetzlich zulässig, jedenfalls ausgeschlossen.

PEMAS GmbH (Jürgen Peneder) leistet Schadenersatz nur bei grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz.

Lieferung, Abnahme, Versand:
Liefer- bzw. Leistungstermine bzw. Lieferfristen welche von der PEMAS GmbH/Jürgen Peneder bekannt gegeben wurden, sind, mit Ausnahme ausdrücklicher Vereinbarung, unverbindlich. Verbindlich sind Liefer- bzw. Leistungstermine bzw. Lieferfristen der PEMAS GmbH/Jürgen Peneder nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.

Bei von der PEMAS GmbH/Jürgen Peneder zu vertretender Nichteinhaltung verbindlicher Liefer- bzw. Leistungstermine bzw. Lieferfristen ist der Kunde/Käufer gegenüber der PEMAS GmbH/Jürgen Peneder berechtigt nach schriftlicher Setzung einer Nachfrist von zumindest 3 Wochen hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.

Ist die Liefer- bzw. Leistungsverzögerung von der PEMAS GmbH/Jürgen Peneder nicht zu vertreten, zB. bei höherer Gewalt, behördliche Anordnung, Streik, Lieferverzögerung eines Lieferanten etc., ist eine Termin- bzw. Fristerstreckung von bis zu drei Monaten zulässig. Erst danach ist der Kunde/Käufer berechtigt schriftlich vom Vertrag zurück zu treten.

Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzansprüche gegen die der PEMAS GmbH/Jürgen Peneder aus Liefer- bzw. Leistungsverzögerung sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Sämtliche Ansprüche aus Leistungs- bzw. Lieferverzögerung setzen die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden/Käufer voraus.

Mit Übergabe an den Kunden/Käufer gilt das Werk/Ware als abgenommen. Holt der Kunde/Käufer nicht binnen einer Woche nach Meldung der Fertigstellung bzw. möglichen Abholung das Werk/Ware ab, so gerät er in Abnahmeverzug und ist die PEMAS GmbH/Jürgen Peneder berechtigt eine Standgebühr für Kfz von € 20,– pro angefangenen Tag zu verrechnen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie die Gefahren der Aufbewahrung treffen jedenfalls den Kunden/Käufer.

Der Gefahrenübergang an den Kunden/Käufer tritt ein, wenn das Werk/Ware an die den Transport ausführende Stelle übergeben worden ist bzw. zum Zwecke des Transports das Betriebsgelände der PEMAS GmbH/Jürgen Peneder verlassen hat.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Kirchdorf/Krems.

Es wird die Zuständigkeit jenes sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart, in dessen Sprengel der Sitz der PEMAS GmbH (Jürgen Peneder), Kirchdorf/Krems, liegt.

Es wird die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart.

Weitere Bestimmungen:
Die Ungültigkeit einer oder mehrerer vorstehenden Klauseln berührt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.

Ergänzungen oder Änderungen sowie mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Zustimmung der PEMAS GmbH (Jürgen Peneder).

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsteile vereinbaren für diesen Fall statt einer allenfalls unwirksamen Bestimmung die Vereinbarung einer gültigen, dem wirtschaftlichen Zwecke der ungültigen Bestimmung soweit als möglich nahe kommenden Bestimmung.